Auto - Ummeldung

Kfz-Anmeldung in Spanien

Überführung von Kraftfahrzeugen nach Ibiza

Ummeldung mit Ausfuhrkennzeichen:
Bei der jeweiligen Gemeinde das Ausfuhrkennzeichen holen (KFZ zur Überprüfung der Fahrgestellnummer vorführen). Abmeldebescheinigung (jetzt im neuen Kfz-Brief) und alten Brief mitnehmen.
Beim ADAC in Deutschland Versicherungsdoppelkarte für ein Ausfuhrkennzeichen besorgen oder mit dem gültigen Kennzeichen runterfahren. In Ibiza anmelden.

Ummeldung mit gültigem deutschen Kennzeichen:
Nach neuesten Informationen der deutschen Zulassungsstellen, muss das Auto bei der zuständigen Zulassungsstelle mit Brief, Schein und Schildern abgemeldet werden, da die jeweiligen Finanzbehörden so lange die Kfz-Steuer berechnen, bis das Kfz- ordnungsgemäss abgemeldet ist (max. 1 1/2 Jahre). Da das Konsulat die Papiere und Schilder zuerst nach Flensburg schickt und von dort die Behörden die Unterlagen weiterleiten kann man sich ausrechnen wie lange die Steuerpflicht weiter besteht.
Die Abmeldebescheinigung (Stempel auf der Rückseite des Kfz-Scheins Teil 1) braucht man. Bei noch nicht auf den eigenen Namen angemeldet gewesenen Fahrzeugen ist ein spanischer Kaufvertrag mit der Unterschrift des letzten Halters und eine Ausweiskopie des letzten Halters notwendig. Nach Spanien fahren und bei einer der ITV-Stellen z.B. nach der Grenze ( z.B. Celrá –Palamos – Autobahnausfahrt Girona-Nord) Homologacion, Ficha Technica und TÜV machen. NIE- Nummer nicht vergessen Mit spanischer TÜV-Plakette und den deutschen Nummernschildern nach Ibiza fahren und Auto in Spanien versichern. In Ibiza Einfuhrsteuern bezahlen und spanische Nummernschilder holen (am besten mit kundiger Unterstützung)

Viel Erfolg

Autoverkauf auf Ibiza

Sollten Sie Ihr in Deutschland oder einem anderen Land (nichtspanischem) mitgebrachtes und dort zugelassenes Fahrzeug allerdings in Ibiza privat verkaufen wollen, raten wir Ihnen dringend davon ab ein Schild mit dem Text "SE VENDE" in Ihr Auto zu kleben. Empfindliche Strafen hier "Multas" genannt erwarten Sie. Allerdings hindert Sie niemand daran Ihre Telefonnummer ins Auto zu kleben.

Autoummeldung für Ausländer

Nach neuesten Informationen ist die Ummeldung für Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen nicht mehr zwingend notwendig, wenn das Fahrzeug länger als 180 Tage in Spanien verweilt.

Die Mallorca-Zeitung (SILKE DROLL)schrieb am 12-05-2011:

Auto-Ummeldung: Ende der Jagd auf Kennzeichen D

Die spanische Regierung hat die Vorschrift zum Ummelden deutscher Autos aufgeweicht. Pflicht ist nur noch die Zulassungssteuer. Die Polizei hat ihre von vielen Deutschen befürchteten Kontrollen eingestellt

Residenten, die auf Mallorca weiterhin mit einem Auto mit deutschem Kennzeichen unterwegs sind, können aufatmen. Die Polizei hat die gefürchtete Jagd auf Kennzeichen D abgeblasen. „Wir machen keine speziellen Kontrollen von ausländischen Fahrzeugen mehr", bestätigt Ángel García, der Sprecher der Ortspolizei in Palma. Genauso sieht es bei den Kollegen der Guardia Civil aus.

Grund für den Sinneswandel der Ordnungshüter ist eine Änderung der Ummeldepflicht von ausländischen Fahrzeugen in Spanien. Die Regierung hat die Vorgaben zum Jahreswechsel deutlich aufgeweicht. Das umständliche, langwierige und teure Verfahren, das fast nur mit der Hilfe von speziellen Agenturen zu bewältigen war, ist jetzt nicht mehr unbedingt notwendig. Verpflichtend ist nun nur noch die Zahlung der Zulassungssteuer beim Finanzamt (impuesto especial de vehículos de transporte, auch impuesto de matriculación genannt).

Falls die Polizisten etwa bei einem Unfall oder einer Alkoholkontrolle ein Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen überprüfen, werde ein Nachweis über die Zahlung der Steuer gefordert. „Es ist sinnvoll, eine Bescheinigung über die bezahlte Steuer dabei zu haben", sagt García. Ist dies nicht der Fall, erstelle die Ortspolizei einen Bericht für die Zollbehörde. Eine Stilllegung des Fahrzeugs, wie sie bis vor kurzem deutschen Residenten, die ihr Auto nicht umgemeldet hatten, blühte, werde aber nicht mehr angeordnet. Bei der Guardia Civil heißt es, wer die Steuer nicht bezahlt habe und mit seinem deutschen Auto erwischt werde, bekomme einen Monat Frist gewährt, dies nachzuholen.

So erfreulich und einfach sich die neue Vorschrift zunächst anhört, in der Praxis wirft sie viele Fragen auf. Wo zahlt ein Resident in Spanien mit einem in Deutschland gemeldeten Auto die Kfz-Steuer? Wohin werden Strafzettel geschickt? Fährt man zum deutschen TÜV oder zum spanischen ITV? Kommt die deutsche Versicherung voll auf, wenn der Wagen dauerhaft im Ausland gefahren wird? François Villethéart, der mit seiner Agentur Mallorca Auto Service die Ummeldung von ausländischen Autos als Dienstleistung anbietet, hält die Änderung deswegen für „Quatsch". „Warum soll ich die Zulassungssteuer bezahlen, wenn ich gar nicht mehr ummelden muss", fragt er sich etwa. Man müsse abwarten, bis sich alle von der Gesetzesänderung betroffenen Behörden mit der neuen Situation auseinandergesetzt haben.

Auch der balearischen Verkehrsbehörde (Jefatura Provincial de Tráfico) kommt die Regelung offenbar noch reichlich spanisch vor. Die Behörde findet das Thema „interessant" und studiert derzeit, wie damit in der Praxis verfahren werden soll.

Bislang mussten deutsche Autos, die länger als ein halbes Jahr in Spanien gefahren werden, verpflichtend umgemeldet werden. Noch Ende des vergangenen Jahres waren in Andratx acht Wagen von ausländischen Residenten stillgelegt worden, weil sie nicht umgemeldet worden waren.