Bussgeldkatalog

Bussgelder in Spanien

Einen Bußgeldkatalog gibt es in Spanien nicht, sondern einen Bußgeldrahmen.
Wie hoch die Buße wird, bestimmt der „nette Herr im grünen oder blauen Anzug„ vor Ort.
Die Verstöße werden in Kategorien nach Schwere des Verstoßes eingestuft

Alkohol am Steuer kann in Spanien eine teure Angelegenheit werden.

Bei Geschwindigkeitsübertretungen und Alkohol am Steuer, droht Gefägnis in Spanien
In Spanien liegt die Promillegrenze für Alkohol am Steuer bei 0,5 Promille. Bei Fahranfängern die weniger als zwei Jahre ihren Führerschein haben, gelten sogar nur 0,3 Promille.
Ein Verstoß wird mit einem Bußgeld ab 300,- Euro geahndet.
Ausserdem können bei einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Promille Freiheitsstrafen von drei bis sechs Monaten bzw. Bußgelder bis zu 144.000,- Euro (einhundertvierundvierzigtausend) verhängt werden
Die Entscheidung ob nun der Betroffene ins Gefängnis muss oder eine Geldstrafe fällig wird, hängt davon ab, ab beim Verkehrsverstoß auch das Leben anderer fahrlässig gefährdet wurde.
Zusätzlich zu vorgenannten Maßnahmen ist ein Fahrerlaubnisentzug von 1 bis zu 4 Jahren vorgesehen.
Auch bei Geschwindigkeitsübertretungen droht Gefägnis in Spanien
(Die Entscheidung ob nun der Betroffene ins Gefängnis muss oder eine Geldstrafe fällig wird, hängt davon ab, ab beim Verkehrsverstoß auch das Leben anderer fahrlässig gefährdet wurde)

Geschwindigkeitsübertretungen außerhalb geschlossener Ortschaften

Das übertreten der Höchstgeschwindigkeit um 20 km/h wird mit bis zu 90,- Euro geahndet.
Das übertreten der Höchstgeschwindigkeit um 80 km/h gilt als Straftat.

Geschwindigkeitsübertretungen innerhalb geschlossener Ortschaften

Das übertreten der Höchstgeschwindigkeit um 20 km/h wird mit bis zu 90,- Euro geahndet.
Das übertreten der Höchstgeschwindigkeit um 60 km/h gilt als Straftat.

Zusatz:
Laut neusten Ankündigungen kann bei Geschwindigkeitsübertretungen ab 200km/h auf Autobahnen und 110 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften ein Haftstrafe zwischen 3 und 6 Monaten verhängt werden oder Bußgelder bis zu 144.000,- Euro.
Zusätzlich zu vorgenannten Maßnahmen ist ein Fahrerlaubnisentzug von 1 bis zu 4 Jahren vorgesehen

Weitere Verkehrsverstöße

Ein Gurtpflichtverstoß wird ab 90,- Euro aufwärts geahndet.
Ein Rotlichtverstoß wird ab 90,- Euro aufwärts geahndet.
Ein Überholverstoß wird ab 90,- Euro aufwärts geahndet.
Ein Parkverstoß wird mit bis zu 90,- Euro geahndet.
Das Telefonieren am Steuer, bzw. Handy am Steuer wird ab 90,- Euro aufwärts geahndet.
Eine fehlende Warnweste wird mit bis zu 90,- Euro geahndet