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N.I.E. Nummer

N.I.E. Nummer in Spanien




Die umganggssprachlich bezeichnete N.I.E-Nummer heisst offiziell:
Numero de identificacion de extranjero

Wörtlich übersetzt heißt das:
Nummer zur Identifikation des Ausländers

Die Numero de identificacion de extranjero ist die spanische Steuernummer für in Spanien ansässige und in Spanien geschäfts- und berufstätige Ausländer.

Häufige Fragen

Die N.I.E. ist ein “Muss” für jeden Ausländer, der für längere Zeit in Spanien leben oder arbeiten möchte

Zwingend benötigt wird sie für:
• Arbeitsaufnahme
• Immobilienkauf
• Immobilienverkauf
• Geschäftsgründung
• Steuererklärung

Auch benötigt wird sie für:
• Eröffnung eines Bankkontos
• Mobilfunkvertrag
• Telefonvertrag
• Erwerb eines Segel- oder Bootsführerscheins

Der einfachste, aber auch sehr teure Weg ist, man beauftragt eine Gestoria. Die erledingen sehr viel Papierkram, wobei einem die nötigen Wege zu den Ämtern bei denen man persönlich erscheinen muss trotzdem nicht erspart bleiben.

Man kann das alles aber auch ganz einfach selbst erledigen.

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Offizielle Infos zur NIE-Bescheinigung

Posted on 10. June 2011 by André Höchemer

Auf der Suche nach einer Möglichkeit, an angemessener Stelle gegen die Abschaffung des spanischen Ausweises für EU-Residenten und die Ausstellung des „grünen Blatts“ (der „Bescheinigung über die Registrierung als EU-Resident“, wie es offiziell heißt) zum Nachweis der NIE-Nummer in Spanien zu protestieren, habe ich diese Woche die Deutsche Botschaft in Madrid angeschrieben und folgenden Antwort erhalten:

„Das Königreich Spanien wurde von Seiten der Europäischen Union dazu gezwungen, die Tarjeta de Residencia für EU-Bürger abzuschaffen. Diese Entscheidung war aus Sicht der Bundesrepublik korrekt. Die Tarjeta de Residencia stellt eine Aufenthaltsgenehmigung, die Ausländer beantragen müssen, wenn sie in Spanien verbleiben wollen. EU-Bürger haben jedoch schon von Gesetzes wegen das Recht, sich in Spanien aufzuhalten und brauchen hierfür keine “Genehmigung” der spanischen Behörden. Die Beantragung der Tarjeta de Residencia war daher ein europarechtswidriges, bürokratisches Erschwernis für EU-Bürger. Insofern ist deren Abschaffung kein bürokratischer Rückschritt, sondern eine bürokratische Erleichterung. Ich kann Ihnen keine Stelle nennen, bei der Sie hiergegen protestieren können.
Dafür, dass Sie das Mitführen eines A4-Zettels und Ihres Passes persönlich als Belastung empfinden, habe ich natürlich Verständnis. Aus diesem Grunde hat die Deutsche Botschaft in Zusammenarbeit mit den Auslandsvertretungen der übrigen EU-Länder bei den spanischen Stellen immer wieder darum gebeten, dass die NIE-Bestätigung für EU-Bürger in einem anderen Format ausgegeben wird. Unsere Bemühungen haben gefruchtet: In Castilla y León wird derzeit probeweise eine Bestätigung im Scheckkartenformat ausgegeben. Es ist davon auszugehen, dass diese in nächster Zeit in ganz Spanien eingeführt wird.
Diese Bestätigung hat allerdings auch kein Foto, so dass Sie zur Identifizierung weiterhin ein deutsches Ausweisdokument mitführen müssen. Die Botschaft kann Ihnen hierbei leider nur einen Pass ausstellen. In Deutschland können Sie jedoch mittlerweile ebenfalls einen Personalausweis im Scheckkartenformat erhalten.

OBEN