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Autofahren auf Ibiza

Tipps zum Parken auf Ibiza – Bussgeldkatalog

Vorsicht: Die Gebühren für „Falschparken“ auf Ibiza sind extrem hoch!!!

Selbstverständlich gelten auch auf Ibiza die europäischen Verkehrsregeln was das Parken des Fahrzeugs betrifft, aber im Urlaub fällt es oft schwer diese einzuhalten. Zum einen hat das seinen Grund in Unkenntnis der Situation und dem Mangel an span. Sprachkenntnissen. Deshalb an dieser Stelle eine kurze Erklärung:

In Ibizas Städten sind die ausgewiesenen Parkplätze blau markiert. Hier ist Parken erlaubt – vorausgesetzt man hat ein gültiges Park-Ticket. Dieses bekommt man an den Parkscheinautomaten die recht üppig aufgestellt sind. Bei neueren Automaten muss man zusätzlich das Nummernschild eingeben. Den Parkschein immer gut sichtbar am Armaturenbrett ablegen. Sollten Sie die bezahlte Parkzeit überschritten haben – oder vielleicht gar kein Ticket gelöst haben, so werden Sie in 90% der Fälle einen Strafzettel mit nicht unerheblicher Strafe, dafür mit einem angefügten kleinen Umschlag an Ihrem Fahrzeug vorfinden.


Wo bezahlt man diesen Strafzettel?


Da glauben die meisten doch tatsächlich das müssten sie nicht – ist ja nur ein Mietauto – doch Vorsicht. In der Regel haben Sie Ihren Mietwagen mit Kreditkarte bezahlt und bekommen die Rechnung des Autovermieters, wenn Sie schon lange nicht mehr an Ihren schönen Urlaub denken.
Dabei ist es gar nicht so schwer, dem Ganzen aus dem Weg zu gehen.

Man nimmt einfach 3€ (egal welche Strafsumme auf dem Zettel steht), geht zum nächsten Parkscheinautomaten und drückt den blauen Knopf (Anulation) und wirft die 3€ ein. Das Ticket das man dafür bekommt steckt man mit dem Strafzettel in den beigefügten Umschlag und wirft ihn in den kleinen Schlitz am Fussteil  des Parkscheinautomaten.

TIPP: Besonders Schlaue reißen sich das kleine Duplikat der „Anulation“ ab und haben so den Beweis für eine ordnungsgerechte Bezahlung Ihrer „Falschpark-Sünde“.

Sie sind schon wieder Zuhause und haben vergessen die Strafe zu bezahlen

– das Problem hatten wohl andere auch schon, deshalb sind wir auf das hier gestossen:
Besonders interessant für Sie dürfte dann folgender Thread sein:
 
„Schau mal hier:
https://sede.dgt.gob.es/es/
Ich musste vorher im Firefox noch eine Ausnahme für das Sicherheitszertifikat hinzufügen, das stand aber auch so auf der dgt Seite.
Dann rechts „Pago de Multas“
und dann vermute ich mal unten „Pago de multas sin certificado“
Noch eine Ausnahme hinzufügen und du kannst alle Daten eingeben.
Edit: auf der Seite wo du dann was eingeben musst kannst du auch auf englisch umstellen, das dürfte einfacher sein
 
Für diesen Thread schon mal von hier aus ein großes DANKE
 
– aber besser Sie folgen dem 1. Link vom Anfang an.

 

Wo Sie aber auf gar keinen Fall Ihr Fahrzeug abstellen sollten:
     – in gelb markierten Zonen
     – vor Ein-oder Ausfahrten
     – in Zonen mit absolutem Halteverbot
     – und unberechtigt auf Behinderten-Parkplätzen

Hier hat die Polizei das Wort und schleppt gnadenlos ab….und dann wirds richtig teuer!!!!!!!!

Bußgeldkatalog

  • Alkohol am Steuer: 500€ Geldstrafe und 4-6 Punkte (In Spanien liegt die Promillegrenze für Alkohol am Steuer bei 0,5 Promille. Bei Fahranfängern die weniger als zwei Jahre ihren Führerschein haben, gelten sogar nur 0,3 Promille. Ausserdem können bei einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Promille Freiheitsstrafen von drei bis sechs Monaten bzw. Bußgelder bis zu 144.000€ erhängt werden. Die Entscheidung ob nun der Betroffene ins Gefängnis muss oder eine Geldstrafe fällig wird, hängt davon ab, ab beim Verkehrsverstoß auch das Leben anderer fahrlässig gefährdet wurde. Zusätzlich zu vorgenannten Maßnahmen ist ein Fahrerlaubnisentzug von 1 bis zu 4 Jahren vorgesehen.). Die Inhaftierung kann auch sofort erfolgen
  • Drogeneinfluss im Straßenverkehr: 500€ Geldstrafe und 6 Punkte
  • Geschwindigkeitsüberschreitung: von 100€ – 600€ Geldstrafe und bis zu 6 Punkten (Auch bei Geschwindigkeitsübertretungen droht Gefägnis in Spanien. Die Entscheidung ob nun der Betroffene ins Gefängnis muss oder eine Geldstrafe fällig wird, hängt davon ab, ab beim Verkehrsverstoß auch das Leben anderer fahrlässig gefährdet wurde. Bei Geschwindigkeitsübertretungen ab 200km/h auf Autobahnen und 110 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften ein Haftstrafe zwischen 3 und 6 Monaten verhängt werden oder Bußgelder bis zu 144.000€. Zusätzlich zu vorgenannten Maßnahmen ist ein Fahrerlaubnisentzug von 1 bis zu 4 Jahren vorgesehen)
  • Halten und Parken: 100€ – 200€ Geldstrafe
  • Fahren ohne Sicherheitsgurt: 200€ Geldstrafe und 3 Punkte
  • Fahren ohne Versicherung: 601€ – 3005€ Geldstrafe
  • Fahren ohne Führerschein: 500€ Geldstrafe
  • Fahren ohne Helm: 200€ Geldstrafe
  • Handy am Steuer: 200€ Geldstrafe und 3 Punkte
    … und vermeiden Sie auch:
  • Arme oder Beine aus dem offenen Fenster zu halten
  • Zigarettenkippen aus dem Auto zu werfen

 

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